Hinweisgeberschutz
Ihr vertraulicher Meldeweg
Integrität und Rechtstreue sind für die Wiesbadener Wach- und Schließgesellschaft Müller & Co. GmbH die Grundlage unserer täglichen Arbeit. Wer im beruflichen Umfeld auf einen möglichen Rechtsverstoß aufmerksam wird, soll dies gefahrlos und vertraulich melden können. Dafür haben wir eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet.
Wer sich an uns wenden kann
Der Meldeweg steht allen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der WWS in Kontakt stehen. Dazu zählen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie Bewerberinnen und Bewerber, Geschäftspartner, Lieferanten, Kundinnen und Kunden.
Was Sie melden können
Sie können Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften geben, welche die WWS betreffen – zum Beispiel Korruption, Betrug oder Verstöße gegen Datenschutz-, Arbeitsschutz- oder Vergaberecht. Der Meldeweg ist auf Rechtsverstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes ausgerichtet und ersetzt nicht den allgemeinen Kontakt zu Ihrer Ansprechperson bei der WWS.
So erreichen Sie die interne Meldestelle
Sie erreichen unsere interne Meldestelle auf folgenden Wegen:
Per E-Mail: ed.sseilhcsdnuhcawobfsctd-95b16a@ecnailpmoc
Per Brief: Wiesbadener Wach- und Schließgesellschaft Müller & Co. GmbH, z. Hd. der Geschäftsführung, mit dem Zusatz „vertraulich – persönlich“, Luisenstraße 19, 65185 Wiesbaden. Auf diesem Weg können Sie Ihre Meldung auch ohne Angabe Ihres Namens abgeben.
Auf Wunsch ermöglichen wir Ihnen innerhalb angemessener Frist eine persönliche Zusammenkunft mit einer zuständigen Person der Meldestelle – mit Ihrer Einwilligung auch per Video.
Die Meldestelle wird von der Geschäftsführung persönlich betreut. Der Kreis der Personen, die Ihre Meldung einsehen können, bleibt bewusst klein.
Unabhängige Bearbeitung bei Interessenkonflikten
Betrifft eine Meldung die Geschäftsführung oder Gesellschafter wird sie zur unabhängigen Bearbeitung an eine von uns beauftragte externe Anwaltskanzlei weitergeleitet. So ist auch in diesen Fällen eine neutrale Prüfung sichergestellt.
Vertraulichkeit
Wir behandeln Ihre Identität und alle Angaben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, streng vertraulich. Zugriff erhalten ausschließlich die für die Bearbeitung zuständigen Personen. Eine Weitergabe Ihrer Identität erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Ablauf und Fristen
Den Eingang Ihrer Meldung bestätigen wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen. Anschließend prüfen wir den Sachverhalt sorgfältig und halten bei Bedarf Kontakt mit Ihnen, um offene Fragen zu klären. Über geplante oder bereits ergriffene Maßnahmen informieren wir Sie spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung.
Anonyme Meldungen
Sie können sich auch anonym an uns wenden. Auch anonym eingehende Hinweise bearbeiten wir. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen ohne eine Kontaktmöglichkeit keine Eingangsbestätigung senden und keine Rückfragen stellen können.
Schutz vor Benachteiligung
Wer in gutem Glauben eine Meldung abgibt, darf dafür nicht benachteiligt werden. Repressalien als Reaktion auf eine berechtigte Meldung sind gesetzlich untersagt. Sollten Sie in diesem Zusammenhang Nachteile befürchten oder erfahren, wenden Sie sich bitte umgehend an uns.
Externe Meldestellen
Neben unserem internen Meldeweg steht Ihnen eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung. Für bestimmte Bereiche sind die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt zuständig. Sie können frei entscheiden, ob Sie sich an unsere interne Meldestelle oder an eine externe Meldestelle wenden. Wir empfehlen Ihnen, uns zunächst die Gelegenheit zur internen Klärung zu geben.
Datenschutz
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Meldeverfahrens erfolgt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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Marcus Neuhaus und Dr. Stefan Neuhaus
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