Aufzüge gehören zu den sichersten Transportmitteln. Selbst wenn ein Aufzug einmal zwischen den Etagen stehen bleibt, kann einem nichts passieren. Trotzdem fühlen sich eingeschlossene Personen in einer Aufzugskabine unwohl und können in Panik geraten. Im Fall der Fälle führt souveränes Handeln und eine geübte Kommunikation zu einer entspannteren Lage.
Aufzüge gehören zu den sichersten Transportmitteln. Selbst wenn ein Aufzug einmal zwischen den Etagen stehen bleibt, kann einem nichts passieren. Trotzdem fühlen sich eingeschlossene Personen in einer Aufzugskabine unwohl und können in Panik geraten. Im Fall der Fälle führt souveränes Handeln und eine geübte Kommunikation zu einer entspannteren Lage.
Rund um die Uhr werden Notrufmeldungen bearbeitet. Beim Notrufeingang wird sofort ein Kontakt zur Aufzugskabine hergestellt. Sind Personen im Fahrkorb steckengeblieben, leiten wir sofort eine Personenbefreiung ein. Ist der Aufzug nach der Personenbefreiung nicht mehr fahrbereit, wird er abgestellt und die Wartungsfirma informiert.
Benötigen Sie eine Komplettlösung mit Notrufgeräten, Montage, Kontrolle, Notruf und Intervention? Dann schauen Sie sich unsere individuelle Komplettlösungen 360° Aufzugsicherheit an.
Normkonformität und wirtschaftliche Flexibilität erreicht man mit offen Notrufsystemen, die einen nicht an einen Hersteller binden. Folgende Systeme setzen wir ein.
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Zur bestmöglichen Verbindung gehört der bestmögliche Mobilfunkprovider. Wir wählen den bestmöglichen Provider aus und übernehmen die monatlichen Mobilfunkkosten.
Für jede Aufzugskabine wird ein eigener Notfallplan hinterlegt. Der Notfallplan ist gesetzlich vorgeschrieben und regelt die wichtigsten Informationen zur Aufzugsanlage.
Jeder eingehenden Notrufmeldung wird sorgfältig nachgegangen. Durch die Notruf- und Serviceleitstelle erfolgt eine schnelle und besonnene Kontaktaufnahme, so dass schnell Hilfe geleistet werden kann.
Eine regelmäßige Leitungsüberprüfung stellt sicher, dass die Verbindung des Aufzugsnotrufsystems zur Notruf- und Serviceleitstelle besteht und im Bedarfsfall ein Notruf aus der Aufzugskabine übermittelt wird.
Ein Aufzug muss reibungslos funktionieren und laufen. Neben der Wartung des Aufzuges muss auch die Notrufverbindung regelmäßig getestet werden. Durch den turnusmäßigen Routineruf der Aufzugsnotrufanlage wird die Verbindung der Aufzugskabine zur Notrufzentrale automatisch getestet. Bleibt der Routineruf aus, muss sofort gehandelt werden, damit der Aufzug nicht abgestellt werden muss.
Der Notfallplan stellt sicher, dass im Ernstfall alle notwendigen Kontaktpersonen informiert werden und eine eingeschlossene Person schnellstmöglich befreit wird. Um einen Aufzugsnotruf mit einer Notrufzentrale zu verbinden, wird im Regelfall ein Mobilfunkprovider genutzt. Bei der Auswahl des richtigen Mobilfunknetzes sind die lokalen Begebenheiten zu berücksichtigen, da es teilweise große regionale Unterschiede beim Empfang gibt.
Diese Vorschrift kommt aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 24 Abs 2. Viele ältere Aufzugsanlagen waren noch nicht über ein 2-Wege-Kommunikationsmittel zu einer ständig besetzten Stelle verbunden. Für diese alten Aufzugsanlagen gab es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020. Die Betreiber der Aufzugsanlage sind dafür verantwortlich, dass die Umrüstung erfolgt.
Der Aufzug muss ab dem 01.01.2021 abgeschaltet werden. Wird der Aufzug weiter betrieben, dann handelt der Betreiber ordnungswidrig nach § 22 Abs. 2 BetrSichV. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass ein Kommunikationssystem wirksam ist, ein Notfallplan rechtzeitig zur Verfügung steht, ein Notdienst rechtzeitig bereitgestellt ist und dafür sorgt, dass eine Person Hilfe herbeirufen kann. Aus einer Ordnungswidrigkeit kann auch eine Straftat nach BetrSichV § 23 Absatz 2 werden, wenn eine vorsätzliche Handlung beharrlich wiederholt oder durch eine solche vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, ist nach § 40 des Produktsicherheitsgesetzes strafbar.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 1 Punkt 4.1 fordert, dass für jeden Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Die Anforderungen der Zweiwege-Kommunikationssystem erfolgt in der DIN EN 81-28 und der Notdienst wird den Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 geregelt. Ein Notdienst ist demnach eine Organisation, die eine Notrufzentrale betreibt und Personen mit der Befreiung von in der Aufzugsanlage eingeschlossenen Personen beauftragt.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 1 Punkt 4.1 gibt den Inhalt des Notfallplans mit den Mindestanforderungen vor. Dabei muss folgendes Enthalten sein: a) Standort der Aufzugsanlage, b) Angaben zum verantwortlichen Arbeitgeber, c) Angaben zu den Personen, die Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage haben, d) Angaben zu den Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können, e) Kontaktdaten der Personen, die Erste Hilfe leisten können (zum Beispiel Notarzt oder Feuerwehr), f) Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung und g) die Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 1 Punkt 4.1 fordert, dass die Aufschaltung auf eine Organisation erfolgt, die eine Notrufzentrale betreibt und Personen mit der Befreiung von in der Aufzugsanlage eingeschlossenen Personen beauftragt. Kontakt
Bei einer Aufzugnotrufaufschaltung ist zuverlässige Technik und kompetentes Personal das Wichtigste. Hier sind Sie gut bei uns aufgehoben. In unserer seit 1907 bestehenden Firmengeschichte, gehören wir zu den Pionieren und den erfahrensten Betreibern einer Notrufzentrale. Häufig sind unsere Kunden über Jahrzehnte mit uns verbunden. Sprechen Sie uns an!
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0611 900 260
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